Stand: Juli 2026
Sie haben jahrelang eine Praxis aufgebaut, in der sich Patienten gut aufgehoben fühlen – und dann steht da eine Bewertung, die mit der Realität nichts zu tun hat. Vielleicht von jemandem, der nie bei Ihnen in Behandlung war. Vielleicht mit Vorwürfen, die schlicht falsch sind. Auf Jameda, dem größten Arztbewertungsportal Deutschlands, wiegt so eine Bewertung besonders schwer: Sie ist oft das Erste, was neue Patienten von Ihnen sehen.
Die gute Nachricht: Sie müssen das nicht hinnehmen. Nicht jede negative Bewertung ist zulässig – und was gegen die Richtlinien oder gegen geltendes Recht verstößt, kann entfernt werden. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, welche Jameda-Bewertungen löschbar sind, wie Sie selbst vorgehen und wann sich professionelle Hilfe lohnt.
Das Wichtigste in Kürze
- Nicht jede schlechte Bewertung darf gelöscht werden – berechtigte Kritik bleibt online. Entfernbar ist, was gegen Jamedas Richtlinien oder gegen Recht verstößt.
- Besonders gute Chancen haben Bewertungen ohne echten Behandlungskontakt, mit falschen Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen oder Verstößen gegen den Datenschutz.
- Ärzte sind an die Schweigepflicht gebunden – schon das macht die eigene Verteidigung heikel und ist ein starkes Argument gegen unsachliche Bewertungen.
- Rufheld prüft Ihren Fall kostenlos und übernimmt die Entfernung auf Wunsch komplett – Sie zahlen nur, wenn es klappt.
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Kann man eine Jameda-Bewertung überhaupt löschen lassen?
Ja – unter bestimmten Voraussetzungen. Jameda ist als Portalbetreiber verpflichtet, gemeldete Bewertungen zu prüfen, sobald begründete Zweifel an ihrer Zulässigkeit bestehen. Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Verfahren klargestellt, dass Bewertungsportale nicht einfach jede Äußerung stehen lassen dürfen: Wer sich als betroffener Arzt konkret und nachvollziehbar beschwert, zwingt das Portal zu einer echten Überprüfung.
Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen Meinung und Tatsachenbehauptung. „Ich fühlte mich schlecht beraten" ist eine Meinung und meist zulässig. „Die Ärztin hat die falsche Diagnose gestellt" oder „Man wartet dort immer zwei Stunden" sind Tatsachenbehauptungen – und wenn sie unwahr sind, müssen sie weg.
Diese Jameda-Bewertungen lassen sich entfernen
1. Bewertungen ohne echten Behandlungskontakt
Der häufigste und stärkste Fall. Wer nie in Ihrer Praxis war, darf Sie nicht bewerten. Bei Verdacht kann das Portal einen Nachweis des Behandlungskontakts verlangen – kann der Verfasser ihn nicht erbringen, wird die Bewertung gelöscht.
2. Falsche Tatsachenbehauptungen
Konkrete, überprüfbare Aussagen, die schlicht nicht stimmen – etwa zu Wartezeiten, Kosten, Diagnosen oder Abläufen. Falsche Tatsachen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.
3. Beleidigungen und Schmähkritik
Herabwürdigungen, bei denen es nicht mehr um die Sache, sondern nur noch um die Diffamierung der Person geht, sind unzulässig.
4. Verstöße gegen den Datenschutz
Werden in der Bewertung Gesundheitsdaten, Namen von Mitarbeitern oder andere personenbezogene Details öffentlich gemacht, ist das ein eigener Löschgrund.
5. Verwechslungen und offensichtlich sachfremde Inhalte
Bewertungen, die erkennbar eine andere Praxis meinen, oder reine Werbe- und Spam-Einträge.
Diese Bewertungen bleiben online – und das ist richtig so
Ehrliche, sachliche Kritik einer echten Patientin bleibt stehen, auch wenn sie unangenehm ist. Wer versucht, jede kritische Stimme zu entfernen, riskiert Streisand-Effekte und beschädigt langfristig das Vertrauen. Es geht nicht darum, ein makelloses Bild zu erzwingen – sondern darum, Unwahres und Unzulässiges zu entfernen.
Jameda-Bewertung selbst melden: So geht's
- Öffnen Sie die betreffende Bewertung in Ihrem Jameda-Profil.
- Nutzen Sie die Melde-Funktion („Bewertung melden") und wählen Sie den passenden Grund.
- Begründen Sie konkret und sachlich, warum die Bewertung unzulässig ist – je präziser, desto besser.
- Legen Sie, wo möglich, Belege bei (z. B. dass kein Behandlungskontakt bestand).
- Jameda prüft und fordert ggf. beim Verfasser einen Nachweis an.
Der Haken: Als Ärztin oder Arzt sind Sie an die Schweigepflicht gebunden. Sie dürfen in einer öffentlichen Antwort keine Behandlungsdetails nennen – und genau das macht die Selbstverteidigung so schwierig. Ein zu detaillierter Widerspruch kann sogar zum eigenen Problem werden. Umso wichtiger ist eine juristisch saubere, zurückhaltende Formulierung.
Der einfache Weg: Wir prüfen Ihren Fall kostenlos
Sie haben eine Praxis zu führen – nicht die Zeit, sich durch Meldeformulare und Fristen zu arbeiten. Genau dafür gibt es uns. Schicken Sie uns den Link zur Bewertung, und wir sagen Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung, ob und wie sie sich entfernen lässt. Auf Wunsch übernehmen wir den kompletten Prozess – strukturiert, diskret und ohne dass Sie Ihre Schweigepflicht riskieren.
Unser Modell ist erfolgsbasiert: Sie zahlen nur, wenn die Bewertung tatsächlich verschwindet. Kein Erfolg, keine Kosten.
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Was kostet es, eine Jameda-Bewertung entfernen zu lassen?
Bei uns ist die Ersteinschätzung kostenlos und die Entfernung erfolgsbasiert – Sie tragen kein finanzielles Risiko. Das unterscheidet uns von Anbietern mit Pauschalgebühren, die auch dann fällig werden, wenn nichts passiert. Was eine ungerechtfertigte Bewertung Sie ohne Handeln kostet, ist meist deutlich höher: Neupatienten, die sich nach dem ersten Blick auf Ihr Profil doch für eine andere Praxis entscheiden.
Häufige Fragen
Kann ich eine Jameda-Bewertung ohne Anwalt entfernen lassen?
Ja. Der Meldeweg über das Portal steht jedem offen, und wir übernehmen ihn für Sie – ohne dass Sie selbst juristisch tätig werden müssen. Die rechtlichen Grundlagen arbeiten im Hintergrund, für Sie bleibt es unkompliziert.
Wie lange dauert die Entfernung?
Das hängt vom Fall und von der Reaktionszeit des Portals ab – von wenigen Tagen bis zu einigen Wochen. Nach der Ersteinschätzung können wir Ihnen einen realistischen Rahmen nennen.
Erfährt der Verfasser, dass ich die Bewertung gemeldet habe?
Das Portal kontaktiert den Verfasser, um einen Behandlungsnachweis anzufordern – Ihre Identität steht dabei nicht im Mittelpunkt. Wir achten auf ein diskretes Vorgehen.
Welche Bewertungen lassen sich am einfachsten entfernen?
Bewertungen ohne echten Behandlungskontakt und solche mit klar falschen Tatsachenbehauptungen. Reine Meinungsäußerungen sind dagegen meist geschützt.
Was ist mit Bewertungen auf Google?
Viele Praxen werden parallel auf Google bewertet – und dort sind wir besonders stark. In der kostenlosen Ersteinschätzung schauen wir uns Ihre gesamte Online-Reputation an und sagen Ihnen, wo sich Handeln am meisten lohnt. Mehr dazu in unserem Überblick zur Bewertungsentfernung.
Fazit: Ihre Reputation ist zu wertvoll für Untätigkeit
Eine unfaire Jameda-Bewertung ist ärgerlich – aber sie ist kein Schicksal. Was gegen die Richtlinien oder gegen Recht verstößt, lässt sich entfernen. Der einfachste Weg herauszufinden, wo Sie stehen: die kostenlose Ersteinschätzung. Sie erfahren, ob Ihre Bewertung löschbar ist, ohne Risiko und ohne Aufwand.

